Wie desolat die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen aussehen, zeigt ein höchst
ungewöhnlicher Schritt, zu dem sich kürzlich 17 von ihnen gezwungen sahen: Zum zweiten Mal
in diesem Jahr hoben sie ihren Zusatzbeitrag an. Fünf weitere Anbieter erhöhten ihren
kassenindividuellen Aufschlag ebenfalls, nachdem sie zu Jahresanfang noch mit einem stabilen
Wert für 2024 gerechnet hatten. Grund ist ein Minus von 2,2 Milliarden Euro im ersten Halbjahr.
Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltung wuchsen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 7,3
Prozent, was selbst eine 5,5-prozentige Steigerung des Beitragsvolumens nicht kompensieren
kann.
Diese aktuellen Prämienerhöhungen werden nicht ausreichen – schon jetzt prognostiziert der
Dachverband der Betriebskrankenkassen, dass der Zusatzbeitrag 2025 im Schnitt um 0,75
Prozentpunkt ansteigen wird. Hinzu kommt die ab dem kommenden Jahr deutlich höhere
Beitragsbemessungsgrenze, die für Gutverdiener ebenfalls auf eine Beitragssteigerung
hinausläuft. Auch die Schwelle für einen Wechsel in die private Krankenversicherung, die
Jahresarbeitsentgeltgrenze, wird angehoben. Wer damit liebäugelt, Privatpatient zu werden,
sollte daher gegebenenfalls noch in diesem Jahr Nägel mit Köpfen machen.
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Woran heutige Autofahrer kaum noch einen Gedanken verschwenden, war vor 75 Jahren ein
riesiger Schritt – politisch wie technisch-administrativ: Dank der damals in 19 Staaten
eingeführten „Grünen Versicherungskarte“ gilt eine Kfz-Versicherung auch im europäischen
Ausland und sogar darüber hinaus. 48 Länder mit rund 1.500 Versicherern nehmen mittlerweile
am Council of Bureaux (COB) teil, der die Schadenregulierung koordiniert. Während die „Grüne
Karte“ früher bei jedem Grenzübertritt präsentiert werden musste, reicht in den meisten
Teilnehmerländern seit 1991 das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis.
Täglich ereignen sich im Schnitt mehr als 1.000 Unfälle im COB-Raum, deren (Mit-)Verursacher
in einem jeweils anderen Land ihren Wohnsitz haben. Vor Einführung des seit 2021 auf weißem
Papier gedruckten internationalen Versicherungsbelegs, der ab 2025 auch rein digital mitgeführt
werden kann, musste vor jeder Fahrt ins Ausland eine Grenzversicherung abgeschlossen werden
– und zwar für jedes Land einzeln.
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Als „Immo Tommy“ versorgt Tomislav Primorac eine breite Followerschaft in den sozialen Medien
mit Tipps zum Reichwerden mit Immobilieninvestments. Für Schlagzeilen hat zuletzt gesorgt,
dass von ihm bzw. seinen Handlangern an Follower vermittelte Immobiliendeals offenbar sehr
zweifelhaft waren – und vor allem ihn selbst durch happige Provisionen reich gemacht haben.
Einige der sich geprellt fühlenden Privatinvestoren hatten dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“
und dem NDR von ihren bitteren Erfahrungen berichtet. „Immo Tommy“ hat mittlerweile in
einem Videostatement Fehler eingeräumt, vor allem aufseiten „verschiedener Firmen, mit denen
wir zusammenarbeiten“. Wenig tröstlich indes sein Hinweis: „Wo gehobelt wird, fallen Späne.“
Den meisten der über den Tisch gezogenen Investoren dürfte nicht bewusst gewesen sein, dass
„Immo Tommy“ als Influencer keinerlei Regulierung oder Aufsicht unterliegt. Im Gegensatz zu
professionellen Immobilienmaklern und -beratern müssen solche Internetstars und -sternchen
keine Qualifikation nachweisen. Der Fall wirft erneut die Frage auf, ob Finanz-Influencer
strengeren Regeln unterworfen werden sollten. Als Zuschauer und Follower sollte man
jedenfalls gesunde Vorsicht walten und sich nicht von einem charismatisch-kennerhaften
Auftritt blenden lassen.
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Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat untersucht, welche Reparaturkosten für E-Autos im
Vergleich mit ihren Verbrenner-Pendants anfallen. Fazit: Zwar werden in der
Vollkaskoversicherung bei Stromern bis zu 20 Prozent weniger Schäden registriert; auf der
anderen Seite jedoch sind die Schäden im Schnitt um bis zu ein Viertel kostspieliger als bei den
benzin- und dieselbetriebenen Schwestermodellen.
„Werkstätten, Abschleppunternehmen, Feuerwehren und Gutachter brauchen mehr
Unterstützung beim Umgang mit schwer beschädigten Elektroautos“, fordert GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Zudem müsse die Schadensprävention schon beim Design
der Batterien stärker berücksichtigt und die Schadensdiagnose vereinfacht werden. „Nach
Unfällen werden die Antriebsbatterien häufig komplett ausgetauscht. Zudem werden die Autos
sehr lange in Quarantäne gelagert oder sogar in Löschcontainern im Wasser versenkt, was zum
Totalschaden führt“, moniert Asmussen. Es müssten präzise Standards und Anleitungen etabliert
werden, um ein professionelles und wirtschaftliches Vorgehen nach einem E-Auto-Unfall
sicherzustellen.
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Seit dem 7. Juli müssen Neuwagen für eine Zulassung in der EU eine Reihe von
Assistenzsystemen vorweisen. Laut Untersuchungen der deutschen Kfz-Versicherer könnten
diese bei flächendeckender Verbreitung zukünftig etwa jeden zehnten Unfall, bei dem Dritte
geschädigt werden, abwenden. Allerdings dürfte noch mehr als ein Jahrzehnt vergehen, bis der
Kfz-Bestand in der Breite den neuen Standard erreicht.
Insbesondere den Notbremsassistenten halten die Versicherer für sehr wirkungsvoll, er könne 8
bis 9 Prozent der Unfälle mit Drittschäden vermeiden, was in absoluter Zahl deutschlandweit
mehr als 200.000 Unfällen entspricht. Dafür müsste er allerdings in allen Fahrzeugen verbaut
sein. Auf lediglich unter 1 Prozent wird das Unfallreduktionspotenzial eine Spurhalteassistenten
dagegen geschätzt. Die EU-Kommission erwartet durch die neue Assistenzsystempflicht
europaweit bis 2038 über 25.000 Unfalltote und 140.000 Schwerverletzte weniger.
Kehrseite der Medaille: Die Reparaturkosten werden durch die fortgesetzte technische
Aufrüstung wahrscheinlich weiter steigen, da bei Schäden mehr Hightech-Komponenten ersetzt
und kalibriert werden müssen. Der Austausch einer assistenzsystemfähigen Windschutzscheibe
beispielsweise kostet etwa ein Viertel mehr als der einer herkömmlichen.
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Versicherungsbedingungen müssen juristisch möglichst präzise gefasst sein, was ihrer
Verständlichkeit für Laien ebenso wenig zuträglich ist wie dem Lesegenuss. Für Menschen mit
geringen Deutschkenntnissen oder mit Lern- oder Leseschwierigkeiten bilden oftmals schon
Versicherungsproduktbroschüren eine unüberwindbare Hürde.
Da Versicherungen jedoch prinzipiell für alle Menschen relevant und wichtig sind, hat der
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in seinem Verbraucherportal „Die
Versicherer“ eine neue Sektion ausschließlich in der sogenannten Leichten Sprache gestaltet.
Sowohl in Textform als auch in Audiostreams werden dort gängige Versicherungsarten mit
einfachen Worten in kurzen Sätzen erklärt.
„Mit den neuen Texten in Leichter Sprache möchten wir Barrieren abbauen und möglichst allen
Menschen den Zugang zur häufig komplexen Versicherungswelt erleichtern“, beschreibt GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen die Intention hinter dem neuen Angebot, das unter
www.dieversicherer.de/leichte-sprache zu finden ist.
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Hartnäckig hält sich der Ruf eines „Kavaliersdelikts“ – doch Versicherungsbetrug ist nicht
weniger verwerflich und strafbar als andere Betrugsformen. Auf aktuell mehr als 6 Milliarden
Euro schätzt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) den dadurch
jährlich entstehenden Schaden, für den am Ende das Kollektiv aller Versicherungskunden
aufkommen muss. Der Rekordwert liegt nicht in einer gestiegenen Betrugsquote begründet;
nach wie vor gelten rund 10 Prozent der Schadenmeldungen als Verdachtsfälle. Vielmehr hat das
Gesamtschadensvolumen deutlich zugenommen, sodass deren absoluter Wert nun mutmaßlich
erstmals die 6-Milliarden-Schwelle überschreitet.
Besonders in der Kfz-Sparte werden viele auffällige, da nicht stimmige Schadenmeldungen
registriert. Wer bei den immer ausgefeilteren Anti-Betrugs-Maßnahmen ins Visier gerät und
überführt wird, muss nicht nur mit einer Leistungsverweigerung und Vertragskündigung, sondern
auch mit hohen Geld- und im Extremfall sogar Haftstrafen rechnen.
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Das Thema Starkregen und Hochwasser hat im Zuge der Klimakrise auch in Deutschland eine
neue Brisanz erhalten. Längst müssen nicht mehr nur Gewässeranrainer mit dem Schlimmsten
rechnen, denn durch Starkregen können sich auch abseits von Flüssen und Meeren Flutwellen
bilden.
Der Versicherer-Gesamtverband GDV bietet Hauseigentümern und Mietern mit der neuen
Online-Plattform hochwasser-check.com nun eine kostenlose, schnelle und unkomplizierte
Option, adressgenau das Risiko durch Flusshochwasser und Starkregen herauszufinden. Rund
22,4 Millionen Anschriften in Deutschland sind hinterlegt. Eine Anmeldung oder die Preisgabe
weiterer Daten sind nicht nötig. Die auf Informationen der regionalen Hochwasserämter und der
deutschen Versicherer basierenden Risikoeinschätzungen werden von Tipps zur Prävention
flankiert.
„Obwohl sich extreme Wetterereignisse häufen, sind immer noch 8,3 Millionen Gebäude nicht
gegen Starkregen und Hochwasser versichert“, warnt die stellvertretende GDVHauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach. Ein solcher Elementarschutz ist standardmäßig
nicht in Wohngebäudeversicherungen enthalten, vor allem in jenen älteren Datums. Im Zweifel
sollten die Bedingungen sachkundig daraufhin überprüft werden.
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Nach einem weiteren Rückgang 2022 hat sich die Zahl der Beschwerden über Versicherer beim
Versicherungsombudsmann im vergangenen Jahr wieder dem vorherigen Niveau angenähert.
Rund 18.000 Fälle wurden an die Schlichtungsstelle herangetragen, ein Plus von gut 13 Prozent,
das sich durch fast alle Sparten zieht. Der bisherige Ombudsmann Wilhelm Schluckebier und
seine Nachfolgerin Sibylle Kessal-Wulf, die seit April als erste Versicherungsobfrau an der Spitze
des eingetragenen Vereins steht, sehen vor allem Pandemie-Effekte als Triebfeder dieser
Entwicklung. „Die Menschen sind wieder aktiver und mobiler. Und damit verhalten sie sich auch
risikoträchtiger“, so Kessal-Wulf.
Die auf den ersten Blick stattliche Zahl von 18.000 Fällen relativiert sich, wenn man sie ins
Verhältnis zu den über 470 Millionen Versicherungsverträgen in Deutschland setzt: Die
Beschwerdequote beträgt weniger als 0,004 Prozent.
Der Versicherungsombudsmann e. V. vermittelt kostenlos und neutral bei Streitigkeiten zwischen
Kunden und Versicherern. Bis zu einem Wert von 10.000 Euro kann er Versicherer zu Zahlungen
verpflichten, wenn seine jeweilige Prüfung eine Leistungspflicht ergibt.
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